Staatliche Finanzmonopole in der EG
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Das Thema der staatlichen Finanzmonopole des öffentlichen Finanzrechts bildet noch immer eins der wenig erforschten Gebiete des staatlichen Agierens in der Wirtschaft. Finanzhistorisch gehören Finanzmonopole zu den interessantesten und aufschlussreichsten Bereichen staatlichen Finanz- und Wirtschaftsgebarens. Sie entstanden großteils im Zeitalter des beginnenden Merkantilismus und konnten sich teilweise über Jahrhunderte im Wirtschafts- und Finanzwesen zahlreicher europäischer Staaten halten. Auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 105 Abs. 1 GG ff.) wurde ihnen eine besondere steuerähnliche Stellung übertragen, obwohl sie an sich mit den Grundrechten nur schwer vereinbar sein dürften. Im Zuge des europäischen Binnenmarktes entfielen bereits ab 1976 die exklusiven Monopolgebiete. In der Folge haben die meisten EU-Mitgliedstaaten ihre Finanzmonopole in den letzten Dekaden privatisiert. Dennoch existiert in Deutschland noch das Gesetz über das Branntweinmonopol und die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Mit der Frage, ob und in welchem Rahmen sich das deutsche Branntweinmonopol heute darstellt, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit.