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Der Kostendeckungsgrundsatz für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 WRRL

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Das Umweltrecht unterliegt wie kaum eine andere Rechtsmaterie einem stetigen und noch dazu zügigen Wandel. Das Wasserrecht hat dabei im Wege der Europäisierung durch europäische Gewässerschutzrichtlinien und zuletzt mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie am 22.12.2000 die wohl einschneidenste Veränderung der letzten Jahrzehnte erfahren. Eine wesentliche Neuerung ist hierbei die „Ökonomisierung“ durch den Grundsatz der Deckung der Kosten für Wasserdienstleistungen nach Art. 9 Wasserrahmenrichtlinie, dessen Regelungen von den Mitgliedstaaten bis zum Jahre 2010 umzusetzen sind. Gesetzgeberische Umsetzungsbemühungen sind bislang jedenfalls äußerst rar. Obwohl sich die Fachwelt mit Näherrücken des Umsetzungsfristablaufs immer intensiver mit den genauen Inhalten dieses Grundsatzes befasst, ist man statt zu einer einheitlichen Bewertung wohl eher zu einem Spektrum divergierender Positionen gelangt. Der Verfasser arbeitet in diesem Band die wesentlichen aus Art. 9 Wasserrahmenrichtlinie resultierenden Umsetzungsverpflichtungen Deutschlands heraus und untersucht das nationale Recht auf Umsetzungsbedarf. Lösungsvorschläge demonstrieren, wie die Bestimmungen der Vorschrift defizitfrei ins nationale Recht zu transformieren sind.

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2008, měkká

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