Die Abgrenzung zwischen nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Vereinen und damit verbundene Haftungsrisiken
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Die Organisationsform des eingetragenen Vereins bietet gegenüber den Kapitalgesellschaften zahlreiche Vorzüge. Der eingetragene Verein wird im Allgemeinen als Synonym für ehrenamtliches Arbeiten angesehen und weckt somit in erhöhtem Maße Vertrauen. Insbesondere aber existieren im Vereinsrecht keine komplizierten Regelungen hinsichtlich der Mindestkapitalausstattung, der Prüfung, der Bilanzierung und der Publizität. Voraussetzung für die Eintragung eines Vereins ist, dass es sich um einen nichtwirtschaftlichen Verein handelt. Der Autor beschäftigt sich mit der in Rechtsprechung und Literatur seit jeher umstrittenen Frage nach der Abgrenzung von nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Vereinen. Viele Großvereine, speziell die Profisportvereine oder der ADAC, sind, wie die Untersuchung zeigt, mittlerweile als wirtschaftliche Vereine anzusehen und dürften in dieser Form eigentlich nicht in das Vereinsregister eingetragen sein. Im Rahmen der Abgrenzungsproblematik wird eingehend zum sogenannten Nebentätigkeitsprivileg Stellung genommen, wonach wirtschaftliche Vereinstätigkeiten bis zu einem gewissen Umfang für die Eintragungsfähigkeit unschädlich sein sollen. Dabei plädiert der Verfasser entgegen der gängigen Praxis für eine restriktive Auslegung des Nebentätigkeitsprivilegs. Ausführlich wird vor diesem Hintergrund dargestellt, dass auch eine Auslagerung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf Tochtergesellschaften der Vereine in der Regel kein gangbarer Lösungsweg ist. Übersichtlich werden die Auswirkungen der Abgrenzungsproblematik auf die Haftungsrisiken für die Mitglieder, den Vorstand und eventuelle Tochtergesellschaften des Vereins, sowie die Haftungssituation für die Verwaltungsbehörden bzw. Registergerichte untersucht.