Doppeltätigkeit des Immobilienmaklers
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Makler werden in Deutschland in der Praxis nicht selten für Anbieter und Nachfrager einer Fläche gleichermaßen tätig. Die Rechtsprechung hält, am Ergebnis orientiert, Doppeltätigkeit für zulässig. Makler sind indes nicht allein Koordinatoren der Vertragsparteien, sondern auch Berater. 80 % der Marktteilnehmer erwerben nur einmal im Leben eine Immobilie. Fast 90 % der Maklerkunden erwarten vom Makler eine Beratung zum Kaufpreis, die der Makler Käufern gegenüber nicht erbringen darf. Weshalb wird der Makler nur im Erfolgsfall vergütet und hat das Einfluss auf den Geschäftsbesorgungscharakter seiner Tätigkeit? Woher stammt das Dogma der Unparteilichkeit? Mit welchem Kunstgriff – wenn nicht gar Klimmzug – gelangt die obergerichtliche Rechtsprechung entgegen den Interessen des Käufers zur Zulässigkeit der Doppeltätigkeit? Welche Konsequenzen hat diese Rechtsprechung wiederum auf das Verhalten der Marktteilnehmer und damit auch auf die Effizienz des Marktes? Wie geht der anglosächsische Rechtskreis mit Doppeltätigkeit um? Die Autorin entwickelt die Antworten sorgfältig, entknotet das Dilemma des doppelt tätigen Maklers und bietet zeitgemäße Lösungsansätze.