Die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung in Deutschland
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Die Liberalisierungsdiskussion in Deutschland über die Öffnung der Märkte in der Branche der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung wird als Anlass dafür genommen, die spezifischen Marktzutrittsschranken aufzuzeigen und dies im Rahmen des gemeinschaftlichen Rechts zu untersuchen. Die Trinkwasserversorgung kann im Gegensatz zu den bereits liberalisierten Sektoren nicht als ein reines Wirtschaftsgut betrachtet werden. Es handelt sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Aufgrund der sich durch eine Liberalisierung des leitungsgebundenen Trinkwassermarktes ergebenden Möglichkeiten besteht ein immanenter politischer Druck, den Markt für den Wettbewerb zu öffnen. Zwar wurde auf nationaler Ebene in Deutschland eine Liberalisierung abgelehnt und eine „Modernisierung“ favorisiert; jedoch muss die bestehende Monopolstruktur im Rahmen des geltenden Rechts - insbesondere des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts - sich langfristig „behaupten“ können. Dies zu untersuchen, steht in der vorliegenden Arbeit im Vordergrund. Zusammenfassend wird herausgearbeitet, welches Verhältnis zwischen dem nationalen und gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht im Hinblick auf die spezifische Monopolstruktur der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung besteht, des Weiteren, inwiefern in Deutschland ein „Liberalisierungsdruck“ aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen besteht sowie wie und in welcher Form dieser erfüllt wird bzw. erfüllt werden kann.