Die Strafbarkeit des Einsatzes von biologischen, chemischen und nuklearen Waffen als Kriegsverbrechen nach dem IStGH-Statut
Autoři
Více o knize
ABC-Waffen werden häufig mit „Massenvernichtungswaffen“ gleichgesetzt und deshalb anders wahrgenommen als sonstige, sogenannte konventionelle Waffen. Es ist heute aber allgemein anerkannt, dass die Regeln des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, grundsätzlich auch für ABC-Waffen gelten. Schwere Verletzungen von humanitärem Völkerrecht können als Kriegsverbrechen geahndet werden. Man sollte also annehmen, dass der Einsatz von ABC-Waffen – soweit er gegen humanitäres Völkerrecht verstößt – ein Kriegsverbrechen sein kann, für das sich die Verantwortlichen beispielsweise vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu verantworten hätten. Ob und inwieweit diese Einschätzung zutrifft, wird in der vorliegenden Arbeit geklärt. Vor allen Dingen erfolgt eine Darstellung und Analyse der Verhandlungen über das Thema im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des IStGH-Statuts. Der Bevollmächtigtenkonferenz in Rom 1998 gelang es schließlich nicht, den Einsatz von ABC-Waffen ausdrücklich als Kriegsverbrechen zu brandmarken; entsprechende Vorschriften mussten in letzter Minute aus dem Statut entfernt werden. Eine eingehende Untersuchung ergibt allerdings, dass sich dieser Vorgang nicht weiter auf die Interpretation von Tatbeständen auswirkt, die in Art. 8 IStGH-Statut erhalten geblieben sind. Deren Bedeutung für ABC-Waffen wird eingehend erörtert, und es stellt sich heraus, dass das Statut bereits jetzt einige (wenn auch längst nicht alle) Regelungen enthält, aus denen sich Verbot und Strafbarkeit der Verwendung von ABC-Waffen ergeben können. Die Arbeit richtet sich an alle völkerstrafrechtlich und humanitärrechtlich interessierten Leser, insbesondere solche, die sich mit dem Recht der Kampfmittelverbote beschäftigen.