Kompetenzen der Organe und der Aufsicht in der Insolvenz einer Unternehmensstiftung
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Der Verfasser untersucht in seiner Monographie die Rechtsfolgen der insovenzrechtlichen Auflösung einer privatrechtlichen selbständigen Unternehmensstiftung. Hierbei geht er insbesondere auf die insolvenzrechtliche Stellung der Stiftungsorgane und der Stiftungsaufsichtsbehörde ein. Der Verfasser setzt in seiner Untersuchung an den von Uwe John begründeten Grundlagen des Organisationsrechts an und entwickelt diese für rechtsfähige Stiftungen weiter. Er kategorisiert die Kompetenzen der Stiftungsorgane vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und untersucht die sich daraus ergebenden Rückschlüsse für die Kompetenzen der Organe nach dem Stellung eines Insolvenzantrags. Auf der Theorie Friedrich Webers zu den Kompetenzen der Organe einer Insolvenzgesellschaft aufbauend, beschreibt der Verfasser vor allem die Restkompetenzen der Organe einer Insolvenzstiftung. Wesentliche Restkompetenzen ergeben sich vor allem im sog. insolvenzfreien Bereich einer Unternehmensstiftung. Diese können davon abgeleitet werden, dass die insolvente Stiftung zwecks Sanierung Vermögen zugewendet bekommt, der Insolvenzverwalter Vermögen freigibt oder es sich um Rechte und Pflichten handelt, die schon kraft Natur der Sache auch nach dem Insolvenzantrag bei den Organen verbleiben müssen.