Arbeitsrecht für Führungskräfte in ausgewählten Rechtsordnungen
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Das Arbeitsrecht für Führungskräfte ist verzwickt: Auf der einen Seite üben sie tägliche geschäftsleitende Aufgaben im Rahmen der festgelegten Unternehmenspolitik aus. Auf der anderen Seite sehen viele Rechtssysteme Führungskräfte als Arbeitnehmer an und integrieren sie in das Arbeitnehmerrecht mit seinen sozialen Schutzvorschriften. In Deutschland wurde z. B. ein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung geschaffen, um der Doppelfunktion gerecht zu werden. Gerade bei Entsendungen von Führungskräften in das Ausland oder vor Entscheidungen über den Kauf von ausländischen Unternehmen ist entscheidend, wie die verschiedenen Rechtssysteme ausgestaltet sind. Das neue Handbuch gibt entscheidende Hinweise zur arbeitsrechtlichen Stellung von Führungskräften in Belgien, Brasilien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Spanien und den USA. In Bezug genommen werden jeweils: ° das Individualarbeitsrecht (Anbahnung des Anstellungsverhältnisses, Gehalt, Arbeitszeit, Haftung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Wettbewerbsbeschränkungen), ° das kollektive Arbeitsrecht (Tarifrecht, Arbeitskampf, Arbeitnehmermitbestimmung), ° die sozialen Schutzvorschriften (Rentenmodelle, Gesundheitsvorsorge, Krankengeld, Arbeitslosenversicherung), ° die gerichtliche Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Chancen und Risiken der jeweiligen Rechtslage für Führungskräfte wie Unternehmen werden so transparent. Hiervon profitieren Juristen in international agierenden Unternehmen wie Juristen in Anwaltskanzleien, die Arbeitsverträge für Führungskräfte fertigen, Juristen in Verbänden und Interessenvertretungen, die Führungskräfte beraten und vertreten und die Führungskräfte selbst.