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Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im geltenden und künftigen europäischen Strafrecht

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Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist eines der leitenden europäischen Strukturprinzipien. Seinen Wirkungskreis verlagerte es bereits durch mehrere Rechtsakte auf den Bereich des Europäischen Strafrechts. Im Zuge des Zusammenwachsens der europäischen Mitgliedstaaten sind weitere Umsetzungen des Prinzips auf diesem Gebiet geplant. Insbesondere soll es zu einem tragenden Prinzip für die Etablierung einer geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft werden, die über umfassende Eingriffsbefugnisse verfügen soll. Die Autorin stellt zunächst die Herkunft des Prinzips aus dem freiheitserweiternden europäischen Kontext dar und untersucht, ob seine Ausdehnung auf den Bereich des Europäischen Strafrechts verhältnismäßig ist. Ein wesentlicher Teil des Werkes beschäftigt sich mit der untrennbar hiermit verbundenen Frage, ob die Etablierung einer Europäischen Staatsanwaltschaft derzeit notwendig ist. Hierbei werden u. a. rechtsvergleichend Verfahrensregeln sowie einige materiellrechtliche Regeln der Mitgliedstaaten dargestellt. Die Autorin zeigt verschiedene Lösungsmodelle auf, die das befürchtete Ungleichgewicht zuungunsten der Beschuldigtenrechte bei der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zu kompensieren versuchen und bietet sodann einen eigenen Lösungsansatz für die aufgeworfene Problematik.

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2009, měkká

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