Bindungswirkung städtebaulicher Wettbewerbe
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Das Buch erfasst die Verkürzung der bauplanerischen Abwägung nach einem städtebaulichen Wettbewerb. Der Autor stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und erarbeitet die Kriterien zur Bestimmung von Vorabbindungen eines Planungsprozesses. Er belegt, dass die Entscheidungsträger der Bauleitplanung aus rechtlichen und sozialen Gründen an Vorentscheidungen des Wettbewerbsverfahrens gebunden sind. Den Konflikt zwischen Bindungsverbot und Bindungsnotwendigkeit löst er durch eine Bewertung des Veränderungswiderstandes der Bindungen. Dieser Widerstand verdeutlicht, wie stark sich die Entscheidungsträger einer abweichenden Entscheidung entgegenstellen und Einwendungen der Öffentlichkeit übergehen. Der neue Ansatz ordnet die Rechtsbindungen und macht die sich aus dem Wettbewerbsverfahren ergebenden sozialen Bindungen erstmals juristisch fassbar.
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Bindungswirkung städtebaulicher Wettbewerbe, Stefan Schifferdecker
- Jazyk
- Rok vydání
- 2009
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Bindungswirkung städtebaulicher Wettbewerbe
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Stefan Schifferdecker
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2009
- ISBN10
- 3631589271
- ISBN13
- 9783631589274
- Série
- Schriften zum deutschen und internationalen Baurecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Das Buch erfasst die Verkürzung der bauplanerischen Abwägung nach einem städtebaulichen Wettbewerb. Der Autor stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und erarbeitet die Kriterien zur Bestimmung von Vorabbindungen eines Planungsprozesses. Er belegt, dass die Entscheidungsträger der Bauleitplanung aus rechtlichen und sozialen Gründen an Vorentscheidungen des Wettbewerbsverfahrens gebunden sind. Den Konflikt zwischen Bindungsverbot und Bindungsnotwendigkeit löst er durch eine Bewertung des Veränderungswiderstandes der Bindungen. Dieser Widerstand verdeutlicht, wie stark sich die Entscheidungsträger einer abweichenden Entscheidung entgegenstellen und Einwendungen der Öffentlichkeit übergehen. Der neue Ansatz ordnet die Rechtsbindungen und macht die sich aus dem Wettbewerbsverfahren ergebenden sozialen Bindungen erstmals juristisch fassbar.