Gesetz zum Erhalt von Unternehmen vom 26. Juli 2005
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Das Interesse an ausländischen Insolvenzrechten hat in letzter Zeit – forciert durch die europäische Insolvenzverordnung – erheblich zugenommen. So bestätigt die Beobachtung aus der Praxis, dass sich einige Firmen dem Ausland mit sanierungsfreundlicheren Gesetzen zugewandt und Deutschland den Rücken gekehrt haben. Man kann durchaus von einem Wettbewerb um besonders reorganisationsfreundliche Gesetze innerhalb Europas sprechen. Dabei nimmt das französische Insolvenzrecht in Gestalt der Reformgesetze vom 26. Juli 2005 und 18. Dezember 2008 / 12. Februar 2009 eine Führungsrolle ein. Das französische sogenannte Recht der Unternehmen in Schwierigkeiten sieht das ordentliche Insolvenzverfahren nicht als Königsweg für hilfesuchende Unternehmen, sondern will durch eine ganze Palette verschiedenster insolvenzvorbeugender Instrumente eine sich anbahnende Krise frühzeitig im Keim ersticken. In dieser Arbeit werden in einem ersten Schritt die Instrumentarien der französischen Insolvenzprophylaxe dargestellt. Im Rahmen eines funktionellen Vergleichs werden dann in einem zweiten Schritt äquivalente Instrumente im deutschen Recht gesucht. Das französische Modell wird schließlich sowohl in seiner theoretischen Konzeption als auch in seiner Praxisrelevanz gewürdigt und es wird der Frage nachgegangen, welche dieser Mechanismen als Anregung an den deutschen Gesetzgeber oder sogar für eine (Teil-)Übernahme in die deutsche Insolvenzordnung in Betracht kommen.