Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung ambulanter Leistungen im Krankenhaus ; medizinische Versorgungszentren (MVZ), Ermächtigungen nach §§ 116, 116a SGB V sowie ambulante Behandlungen nach §§ 115b, 116b SGB V
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Die Betätigung von Krankenhäusern erstreckt sich seit Längerem nicht mehr nur auf die ihnen klassischerweise übertragenen vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären Behandlungsformen, sondern in bestimmten Bereichen auch auf die Durchführung ambulanter Leistungen. Durch die Teilnahme an der ambulanten Leistungserbringung unterliegen die Krankenhäuser in ihrer Eigenschaft als vertragsärztliche Leistungserbringer unmittelbar bzw. als sonstige ambulante Leistungserbringer zumindest mittelbar vertragsarztrechtlichen Regelungen, insbesondere den Regelungen zur vertragsärztlichen Vergütung sowie den Regelungen in der Abrechnungsprüfung nach § 106a SGB V und der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V. Die genaue Kenntnis der Vergütungssystematik ist eine Grundvoraussetzung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung der im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen und zur Vermeidung von Honorareinbußen durch etwaige Richtigstellungen der Abrechnung. Darüber hinaus können auch die Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Krankenhäuser als ambulante Leistungserbringer mit zum Teil erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein. Es ist daher für eine möglichst reibungslose Leistungserbringung und -abrechnung unerlässlich, dass sich die Krankenhäuser mit diesen – nunmehr auch für sie geltenden – vertragsärztlichen Regelungen befassen. Das vorliegende Werk vermittelt den Krankenhäusern den zu dieser Thematik notwendigen umfassenden Überblick über die von ihnen im Rahmen der ambulanten Leistungserbringung nunmehr zu beachtenden Grundsätze und enthält darüber hinaus auch praktische Handlungsempfehlungen und Strategien zur Vermeidung von Honorarkürzungen und Regressen.