Strafbarkeit von Verbänden de lege lata?
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Die Untersuchung befasst sich mit einer in der Strafrechtswissenschaft seit langem intensiv diskutierten Frage: ob nicht nur natürliche Personen, sondern auch Verbände des Privatrechts - juristische Personen wie Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die OHG - Adressaten der Strafandrohungsnormen sind oder jedenfalls künftig sein sollten. Den Schwerpunkt legt der Autor dabei schon nach dem Titel auf eine Analyse des geltenden Rechts. Denn hier sieht er noch ein deutliches Defizit in der bisherigen Diskussion. Sie ist beherrscht von rechtspolitischen Argumenten und Vorschlägen de lege ferenda. Solche sind aber nur so solide wie es die Analyse des geltenden Rechts ist, auf der sie aufbauen: von den strafrechtlichen Vorgaben hängt ab, ob überhaupt ein Reformbedarf besteht und wenn ja, bei welchen gesetzlichen Regelungen eine Reform im Einzelnen ansetzen müsste, von den verfassungsrechtlichen Vorgaben, ob und inwieweit dem (einfachen) Gesetzgeber eine Reform möglich ist. Diese Vorgaben sind bislang noch nicht hinreichend analysiert worden. Dem will der Autor durch seine Untersuchung abhelfen. Auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse umreißt er dann mögliche Konsequenzen de lege ferenda.
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Strafbarkeit von Verbänden de lege lata?, Martin Alberring
- Jazyk
- Rok vydání
- 2010
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- Titul
- Strafbarkeit von Verbänden de lege lata?
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Martin Alberring
- Vydavatel
- Kovač
- Rok vydání
- 2010
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3830047541
- ISBN13
- 9783830047544
- Série
- Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Untersuchung befasst sich mit einer in der Strafrechtswissenschaft seit langem intensiv diskutierten Frage: ob nicht nur natürliche Personen, sondern auch Verbände des Privatrechts - juristische Personen wie Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die OHG - Adressaten der Strafandrohungsnormen sind oder jedenfalls künftig sein sollten. Den Schwerpunkt legt der Autor dabei schon nach dem Titel auf eine Analyse des geltenden Rechts. Denn hier sieht er noch ein deutliches Defizit in der bisherigen Diskussion. Sie ist beherrscht von rechtspolitischen Argumenten und Vorschlägen de lege ferenda. Solche sind aber nur so solide wie es die Analyse des geltenden Rechts ist, auf der sie aufbauen: von den strafrechtlichen Vorgaben hängt ab, ob überhaupt ein Reformbedarf besteht und wenn ja, bei welchen gesetzlichen Regelungen eine Reform im Einzelnen ansetzen müsste, von den verfassungsrechtlichen Vorgaben, ob und inwieweit dem (einfachen) Gesetzgeber eine Reform möglich ist. Diese Vorgaben sind bislang noch nicht hinreichend analysiert worden. Dem will der Autor durch seine Untersuchung abhelfen. Auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse umreißt er dann mögliche Konsequenzen de lege ferenda.