Strafrechtliche Aspekte des Organisationsverschuldens in stationären Pflegeeinrichtungen
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In der vorliegenden Arbeit sollen Aspekte eines strafrechtlichen Organisationsverschuldens in Bezug auf stationäre Pflegeeinrichtungen untersucht werden. Hintergrund der Fragestellung ist, wie weit eine strafrechtliche Haftung für etwaige Pflegeunfälle zu ziehen ist. Juristisch fraglich ist zum einen, ob nur derjenige, dem der Fehler unterlaufen ist, zur Verantwortung zu ziehen ist. Zum anderen, ob auch oder ggf. nur dessen Vorgesetzte strafrechtlich unter Fahrlässigkeitsgesichtspunkten zur Verantwortung zu ziehen sind. So etwa, weil sie die Pflegekraft nicht richtig ausgewählt, instruiert oder kontrolliert haben. Gegenstand der Untersuchung ist deshalb u. a. die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen, sowohl der behandelnden / pflegenden Personen, als auch der Personen in Führungs- und Leitungspositionen (z. B. Pflegedienstleitung -PDL-, Heimleitung). Im Anschluss werden zunächst der Begriff des Organisationsverschuldens definiert und der Aufbau und die Struktur von stationären Pflegeeinrichtungen erläutert. Im zweiten Teil der Arbeit werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale des Fahrlässigkeitsdelikts unter dem Blickwinkel einer möglichen Haftungsvervielfachung wegen Organisationsverschuldens theoretisch untersucht. Zentrale Frage ist hier, wie weit eine strafrechtliche Verantwortung auch Personen in Führungspositionen treffen und ob sie ggf. eingeschränkt werden kann. Danach folgt im 3. Teil die praktische Orientierung auf mögliche Fehler/ Unfälle, die im Zusammenhang mit der stationären Pflege von Personen auftreten können (z. B. Wundliegen; Sturz; Verletzungen bei der Flucht von Patienten …). Schließlich werden im Teil 4 die Ergebnisse dieser Arbeit zusammenfassend dargestellt.