Regulierung der Netzsektoren Eisenbahnen, Elektrizität und Telekommunikation
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Die Netzsektoren Eisenbahnen, Elektrizität und Telekommunikation sind von besonderer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, da sie die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandorts mitbestimmen. Dabei unterliegen sie als natürliche Monopole einer sektorspezifischen Regulierung. Die vorliegende Arbeit vergleicht die sektorspezifischen Entwicklungen, da die Netzsektoren trotz zeitlich abweichendem Beginn der Liberalisierung ähnlichen Regulierungskonzepten unterworfen sind. Dabei werden die Ausgestaltung des jeweiligen gesetzlichen Rahmens, die Kompetenzen und Befug-nisse sowie der Aufbau der Regulierungsbehörde und ihre Entscheidungspraxis den Marktentwicklungen gegenübergestellt. Die Wettbewerbsbelebung auf den Leistungsmärkten dient als Indikator des Erfolgs der Marktöffnung und damit auch der Regulierung.