Die Privilegien der Medien und der Straftatbestand gegen Stalking
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Massenmedien sind für eine moderne Demokratie unverzichtbar. Ihnen und ihren Vertretern werden dabei in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen Sonderrechte eingeräumt, zu denen nicht nur Zeugnisverweigungs- und Auskunftsrechte für Journalisten gehören. Der Verfasser stellt im ersten Abschnitt des Buches die jeweiligen Privilegien in selten da gewesener Ausführlichkeit zusammen und sucht nach den Gründen für die Einräumung derartiger Vorrechte. Die Besonderheit der Untersuchung ist, dass außerdem ausgewählte Rechtsgebiete gegenüber gestellt werden, in denen sich gleichfalls derartige Privilegien angeboten hätten, der Gesetzgeber sich letzten Endes doch gegen deren Aufnahme entschied. Dadurch ergibt sich ein Streifzug durch die unterschiedlichsten Bereiche des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts. Dieser endet bei der Suche nach einer Rechtfertigung für die Privilegien stets bei Artikel 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes. Ausgehend von der Annahme, dass kein Privileg nur um seiner selbst willen gewährt wird, soll der Schutz der Medien nur so weit gefasst werden, wie dies im Interesse der Sicherung der Institution der Medien erforderlich ist. An dieser Stelle werden in dem Buch die Besonderheiten der verfassungsrechtlich normierten Medienfreiheiten und der umstrittenen „öffentlichen Aufgabe“ der Medien herausgestellt. Der Verfasser betont die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Entscheidung, wer berechtigt sein soll, sich auf die vorgenannten Sonderstellungen zu berufen. Hierzu wird näher auf die Vermischung der klassischen Medien, das Eindringen von Wirtschaftsunternehmen in die Medienbranche, die Kommerzialisierung der Medien zusammen und das Verschwinden traditioneller redaktioneller Strukturen eingegangen. Das Buch zeigt im Anschluss daran Lösungswege auf, wie diesen Herausforderungen zukünftig begegnet werden kann. Einen weiteren großen Abschnitt stellt die Abhandlung über das neue Stalking-Bekämpfungsgesetz dar. Der Verfasser untersucht nicht nur die Notwendigkeit des neu geschaffenen § 238 StGB und dessen langwierige, wechselhafte Entstehungsgeschichte im Gesetzgebungsverfahren, sondern prüft, inwieweit die Arbeit der Medien durch den Straftatbestand beeinflusst wird. Der Verfasser gelangt zu der Auffassung, dass die Auswirkungen von § 238 StGB auf die Institute der Presse und des Rundfunks unterschätzt werden. Er sieht eine nicht zu verachtende Gefahr der Beeinträchtigung der Tätigkeit der Medienschaffenden. Als Ausweg empfiehlt der Verfasser im Ergebnis die Normierung einer Sonderstellung für Medien im Stalking-Straftatbestand, wobei er sich konsequent an seinen eigenen, im ersten Teil des Buches entwickelten Lösungswegen orientiert. Das Buch stellt damit zugleich eine detaillierte Analyse von Medienprivilegien als auch eine kritische, medienrechtliche Auseinandersetzung mit dem Straftatbestand gegen Stalking dar.