Grenzen des Tarifsozialplanes
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Hintergrund des Buches ist die neuere gewerkschaftliche Strategie, bei Betriebsänderungen parallel zum betriebsverfassungsrechtlichen Sozialplanverfahren, für das das Arbeitskampfverbot (§ 74 II,1 BetrVG) gilt, den Abschluss eines Tarifsozialplanes zu fordern und notfalls mittels Streiks zu erkämpfen. Im Gegensatz zu der jüngst vom BAG vertretenen Ansicht, Tarifsozialpläne nahezu vollständig jeglicher gerichtlichen Kontrolle zu entziehen, zeigt der Autor unter grundsätzlicher Erörterung der Grundrechtsbindung der Tarifparteien die Notwendigkeit einer Grenzziehung zur Wahrung eines Kernbereichs der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit auf. Er begründet im Folgenden, dass eine gerichtliche Übermaßkontrolle der Forderungsvolumina von Tarifsozialplänen nicht im Widerspruch zu dem anerkannten Verbot der Tarifzensur steht und arbeitet abschließend konkrete, für die Rechtspraxis taugliche Prüfungsmaßstäbe heraus. Dabei orientiert sich der Autor grundsätzlich an der «wirtschaftlichen Vertretbarkeit» (§ 112 V BetrVG), in welcher er die zu einer Kontrolle aufrufenden verfassungsrechtlichen Wertungen konkretisiert sieht.