Die Domain als Name und Kennzeichen
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Die Autorin geht der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen Domainnamen ein Schutz als Name oder Kennzeichen nach dem Markengesetz zukommen kann. Zunächst werden Funktion und Rechtsnatur von Domains behandelt. Danach widmet sich die Autorin den Erwerbsvoraussetzungen, die für alle Kennzeichenarten gelten, namentlich der Ermittlung des Zeichenobjekts und des maßgeblichen Verkehrs im Internet, der Bestimmung des Rechteinhabers sowie der zur Beurteilung der Unterscheidungskraft relevanten Bestandteile der Domain. In diesem allgemeinen Teil werden auch die Unterschiede zwischen rechtsverletzender und rechtsbegründender Benutzung herausgearbeitet. Darüber hinaus wird hier eine Abgrenzung zwischen originärem Rechtserwerb und bloßer Wiedergabe bereits bestehender Kennzeichen durch Domainnamen vorgenommen. Danach folgt die Erörterung des Erwerbs und des Erhalts einzelner Schutzrechte. Bei den Ausführungen zur Marke wird dabei insbesondere auf die Anwendbarkeit der Funktionenlehre, die rechtserhaltende Benutzung durch Domainnamen und den Nachweis von Verkehrsgeltung im World Wide Web eingegangen. In Bezug auf Unternehmenskennzeichen werden u. a. die Adressfunktion der Domain und der Zeitpunkt der Schutzentstehung thematisiert. Des Weiteren wendet die Autorin den Werkbegriff des § 5 Abs. 3 MarkenG auf Websites und deren Inhalte an. Ferner setzt sie sich mit der Ermittlung des Titelschutzberechtigten bei Web 2.0-Diensten auseinander. Bei der Untersuchung des Erwerbs von Namensrechten an Domains wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen ein Schutz als Pseudonym in Betracht kommt. Abschließend wird erörtert, wie sich das am Domainnamen bestehende Namens- oder Kennzeichenrecht zu den vertraglichen Nutzungsrechten an der Internetadresse verhält.