Freiwilliges Engagement für Flüchtlinge und von Flüchtlingen
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Bürgerkriegsflüchtlinge und Fluchtmigrant/innen, die von Land und Kommunen aufgenommen werden, sind – soweit noch im Asylverfahren oder als abgelehnte Asylbewerber 'geduldet' – nicht anerkannt und deshalb auch nicht 'bleibeberechtigt' im Sinne asyl- und ausländerrechtlicher Regelungen. Flüchtlinge in Deutschland sind weit entfernt von der gleichberechtigten und gleichrangigen Beteiligung an den Chancen und Möglichkeiten der Aufnahmegesellschaft. Der rechtliche Ausnahmezustand behindert die Prozesse sozialer Integration. Die Publikation beleuchtet das bürgerschaftliche Engagement für Flüchtlinge und von Flüchtlingen in Deutschland. Initiativgruppen und Partnerschaftskreise von Bürgerinnen und Bürgern, örtliche Kirchengemeinden, Parteigliederungen, Menschenrechtsorganisationen, Initiativen und Projekte sind wesentliche Stützen der Flüchtlingsarbeit in Deutschland.