Zinsschranke und Rechtsformwahl
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Mit der Einführung der Zinsschranke hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung der Fremdfinanzierungsaufwendungen grundlegend neu gestaltet. Die neueingeführte Zinsschranke gilt rechtsformübergreifend, d. h. sowohl für Personengesellschaften als auch für Kapitalgesellschaften. Die Autorin untersucht die Auswirkungen der Zinsschranke auf die Rechtsformwahlentscheidung der Unternehmen indem einerseits die rechtsformspezifischen Besonderheiten des § 4h EStG herausgearbeitet und andererseits die unterschiedlichen Auswirkungen der Zinsschranke auf die Konzernsteuerquote eines personalistisch bzw. körperschaftlich organisierten Konzerns dargestellt werden. - Zinsschranke in einem personalistisch organisierten Konzern - Zinsschranke in einem körperschaftlich organisierten Konzern - Zinsschranke in einem hybrid organisierten Konzern - Zinsschranke im Organkreis - Zinsschranke und Holdinggesellschaften