Die Unternehmungsgrenze
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Die Assoziation von einer räumlich konstituierten Grenze der Unternehmung erweist sich im Hinblick darauf, dass die Unternehmung als eine soziale Organisation nicht originär abgegrenzt ist, als unzureichend. Die begrenzte Mitgliederanzahl, die rechtliche Selbstständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Unternehmung verweisen auf eine vertraglich verankerte Grenze, die Verfügungsrechte innerhalb der Unternehmung definiert. Aufgrund wirtschaftlicher, technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen verändern sich Unternehmungen. Die Unternehmungsgrenze verliert hierbei nicht ihren Bestand. Die Gestaltung der Unternehmungsgrenze in einem Geflecht ökonomischer, technischer und sozialer Gegebenheiten ist ein exzeptionelles Managementproblem und muss sich zusätzlichen Anforderungen stellen.