Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität
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Somalia, Ruanda, Srebrenica, Darfur – Bilder gehen um die Welt von Völkermord und Vertreibung, von Exekutionen und Massenvergewaltigungen, von Menschenrechtsverbrechen in unvorstellbarem Ausmaß. Staatssouveränität und Interventionsverbot sind noch immer wirksame völkerrechtliche Vorwände für die Tatenlosigkeit der internationalen Staatengemeinschaft angesichts offensichtlicher Menschenrechtsverletzungen und Schutzschilder für Barbarei – nicht nur in Darfur, sondern weltweit. Die UN-Charta schreibt einerseits staatliche Souveränität als zentrales Element internationaler Beziehungen und des Völkerrechts fest, andererseits aber soll laut Charta jeder Mensch in Würde leben und besitzt inhärente Menschenrechte. Diesem unauflösbar erscheinenden Dilemma zwischen staatlicher Souveränität einerseits und den allgemeinen Menschenrechten als Pfeiler der UN-C andererseits stellt sich seit Ende der 1990er Jahre ein neues Konzept entgegen: Die Responsibility to Protect (RTP) oder, im deutschen Sprachgebrauch, das Konzept der Schutzverantwortung. Die RTP versteht Souveränität als Verantwortung für den Schutz der eigenen Zivilbevölkerung und nicht mehr in der Tradition der westfälischen Ordnung als Schutz für innerstaatliche Willkür. Kommt es hierdurch zu einem Paradigmenwechsel des staatlichen Souveränitätsverständnisses? Existiert heute ein Konzept der „humanen Souveränität“? Ist die Schutzverantwortung gar schon geltende Norm des Völkerrechts? Am Fallbeispiel des Darfur-Konfliktes wird außerdem die operationelle Umsetzung der RTP untersucht und kritisch beleuchtet.