Die Marginalisierung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt im System des Strafrechts
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Aus pointierter straftheoretischer, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Position wird die Bedeutung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt als Garant eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens hervorgehoben, weil nur sie in Korrelation mit der Gewaltenteilung die Machtbegrenzung des Staates zu sichern vermag. Es werden Entwicklungslinien im Strafrecht dargestellt, die das Ersetzen des rechtsstaatlichen Strafrechts durch ein rechtlich anspruchsloses, opportunes und konsensorientiertes Präventionsparadigma belegen. Als Folge wird die Marginalisierung der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt resümiert, weil das moderne Präventionsstrafrecht primär auf Effizienz und Flexibilisierung angelegt ist, nicht aber auf Prinzipienorientierung und Rechtsstaatlichkeit.