Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
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„Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ Das Thema Persönlichkeitsschutz unter dem Grundgesetz ist ein „Dauerbrenner“ in der Rechtsprechung. Veränderte gesellschaftliche und technische Rahmenbedingungen erfordern eine ständige Anpassung der Auslegung des Grundgesetzes. So ist der Schutz der „digitalen Persönlichkeit“ ein Thema, das Politik und Gesellschaft gleichermaßen bewegt. Das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ ist Beispiel für den Versuch des Bundesverfassungsgerichts, diesen Herausforderungen zu begegnen. Dieses neue Grundrecht bildet den Gegenstand dieser Dissertation.