Zusammenschluss durch die Lizenzierung von Immaterialgüterrechten
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Trotz der steigenden Relevanz von Immaterialgüterrechten für den unternehmerischen Erfolg und damit für die Marktstrukturen hat das bestehende Schnittfeld von Immaterialgüterrecht und Zusammenschlusskontrolle bislang kaum Beachtung gefunden. Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen der Erwerb einer immaterialgüterrechtlichen Lizenz einen kontrollpflichtigen Zusammenschluss darstellt. Die Frage wird für die europäische, deutsche und US-amerikanische Zusammenschlusskontrolle beantwortet. Insbesondere wird erörtert, wann eine Lizenz die Kontrolle über einen Unternehmensteil ermöglicht und wann ein Immaterialgüterrecht taugliches Zusammenschlussobjekt ist. Letzteres beinhaltet die Frage, ob auch der Transfer bisher im relevanten Markt gänzlich ungenutzter Immaterialgüterrechte in den Anwendungsbereich der Zusammenschlusskontrolle fällt.