Steuerneutralität im Europäischen Binnenmarkt
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Durch Anwendung der Anrechnungsmethode zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie durch Regelungen wie die Hinzurechnungsbesteuerung oder das Verbot grenzüberschreitenden Verlustausgleichs versuchen Staaten, der Verlagerung von Gewinnen ins Ausland entgegenzuwirken. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit solche Maßnahmen mit der Idee des Binnenmarktes vereinbar sind. Der EuGH stellt bei seinen Entscheidungen oftmals den konkreten Sachverhalt in den Vordergrund. Wünschenswert wäre jedoch ein ganzheitlicher Ansatz, ausgerichtet an übergeordneten Prinzipien, um auf diese Weise einer ausgewogenen und dauerhaften Lösung der beschriebenen Problematik näher zu kommen. Diese Studie misst daher das Europäische Steuerrecht an den Konzepten der Steuerneutralität und stellt fest, dass die Grundfreiheiten des EU-Vertrages eine Ausrichtung des Internationalen Steuerrechts an dem Konzept Kapitalimportneutralität erfordern. Die zur Abwehr von Steuerflucht von vielen Staaten angewendeten kapitalexportneutralen Abwehrmaßnahmen - wie etwa die Hinzurechnungsbesteuerung oder die Anwendung der Anrechnungsmethode - sind demgegenüber grundsätzlich europarechtswidrig. Letztendlich wird jedoch deutlich, dass die vom Binnenmarktkonzept vorgegebenen Lösungen nicht immer den einzelstaatlichen Interessen auf Sicherung des Steuersubstrats entsprechen. Es wird daher die Frage aufgeworfen, ob eine Harmonisierung der Ertragsteuern möglicherweise eine angemessene Lösung darstellt, um Steuerneutralität mit dem Bedürfnis der Staaten auf Vermeidung von Steuerflucht zu vereinen.