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Das Buch befasst sich mit der rechtlichen Beschränkung von Versammlungen, die wie Skinheadaufmarsch und Schwarzer Block allein schon aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes einschüchternd wirken. Gestützt auf Uniformverbot, Vermummungsverbot, Militanzverbot oder die Generalklausel des § 15 I VersG, untersagen Versammlungsbehörden bestimmte, einschüchternde Versammlungsformen. Diese Modalitäten werden aber von der Versammlungsfreiheit geschützt und sind insbesondere nicht als unfriedlich im Sinne von Art. 8 I GG einzustufen. Die Normen des Versammlungsgesetzes des Bundes sowie des Freistaates Bayern, mit deren Hilfe einschüchternden Versammlungsformen entgegengewirkt wird, beschränken die Versammlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise oder werden von den Versammlungsbehörden in verfassungswidriger Weise angewandt.
Nákup knihy
Rechtliche Grenzen der Einschüchterung im Versammlungsrecht, Maria Limmer
- Jazyk
- Rok vydání
- 2010
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Rechtliche Grenzen der Einschüchterung im Versammlungsrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Maria Limmer
- Vydavatel
- Lang
- Vydavatel
- 2010
- ISBN10
- 3631614063
- ISBN13
- 9783631614068
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Das Buch befasst sich mit der rechtlichen Beschränkung von Versammlungen, die wie Skinheadaufmarsch und Schwarzer Block allein schon aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes einschüchternd wirken. Gestützt auf Uniformverbot, Vermummungsverbot, Militanzverbot oder die Generalklausel des § 15 I VersG, untersagen Versammlungsbehörden bestimmte, einschüchternde Versammlungsformen. Diese Modalitäten werden aber von der Versammlungsfreiheit geschützt und sind insbesondere nicht als unfriedlich im Sinne von Art. 8 I GG einzustufen. Die Normen des Versammlungsgesetzes des Bundes sowie des Freistaates Bayern, mit deren Hilfe einschüchternden Versammlungsformen entgegengewirkt wird, beschränken die Versammlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise oder werden von den Versammlungsbehörden in verfassungswidriger Weise angewandt.