Die Änderungen der Außenbereichsvorschrift des § 35 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau
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Seit dem 20.07.2004 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (das sogenannte Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau – vom 24.06.2004) geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Durch das EAG Bau ist das Baugesetzbuch in wesentlichen Punkten geändert worden, insbesondere auch in dem besonders relevanten Bereich der Außenbereichsvorschrift des § 35 BauGB: eigenständige Privilegierung von Biogasanlagen, Erweiterung des Landwirtschaftsbegriffs, des Katalogs der öffentlichen Belange sowie der Steuerungsmöglichkeit bestimmter Außenbereichsvorhaben über Planvorbehalt durch sachliche Teilflächennutzungspläne und Zurückstellung von Baugesuchen, Einführung einer Rückbau- und Entsiegelungsverpflichtung. Obwohl seit dem EAG Bau sechs Jahre vergangen sind, sind zahlreiche Auslegungsfragen der damals neu geschaffenen bzw. geänderten Regelungen immer noch ungeklärt. Die Abhandlung untersucht die geschichtliche Entwicklung der Außenbereichsregelung, die rechtlichen Änderungen des § 35 BauGB sowie deren Auswirkungen auf den Außenbereichsschutz.