Bekämpfung von strafbaren Verhaltensweisen nach dem Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU
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Das Abkommen vom 26.10.2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen, bezweckt eine Verstärkung der Amts- und Rechtshilfe zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweiz andererseits. Das Abkommen spricht die Verwaltungs- und Justizbehörden im Bereich der Zölle und der Agrarabgaben, der indirekten Steuern, der Subventionen und des öffentlichen Beschaffungswesens an, wenn Betrug oder andere rechtswidrige Handlungen im Sinne des Abkommens vorliegen. Zudem wird eine wirksamere Geldwäschereibekämpfung angestrebt. Die Arbeit erläutert den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens und zeigt auf, welche strafbaren betrügerischen Verhaltensweisen des schweizerischen Rechts das Abkommen bekämpft. Ferner wird dargestellt, welche Neuerungen das Abkommen in Hinblick auf die Amts- und Rechtshilfe zwischen der Schweiz und der EU mit sich bringt.