Europäisiertes Versicherungsvertragsschlussrecht
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Europa ist die Triebfeder der deutschen Gesetzgebung. Obwohl es zunächst so aussah, als ob das Versicherungsvertragsrecht im Konzept der europäischen Rechtsangleichung eine Vorreiterrolle einnehmen könnte, wurde das materielle Versicherungsvertragsrecht bis auf einige Spezialtatbestände bisher nicht harmonisiert. Die nur wenigen sekundärrechtlichen Vorgaben mit einem materiell rechtlichen Bezug, haben allerdings schon einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise des Abschlusses von Versicherungsverträgen und das dogmatische Verständnis versicherungsvertraglicher Rechtsbindung genommen. Die Arbeit zeigt Hintergründe der bisherigen Rechtsangleichung auf und setzt sich kritisch mit den Entwicklungsstufen der deutschen Rechtsumsetzung und der derzeitigen Rechtslage auseinander.