Wahlordnung zum Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte in Schleswig-Holstein
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Die vorliegende Wahlordnung ist auf dem derzeit gültigen Stand vom 18.1.1995. Das vielfach diskutierte Wahlverfahren mit einer Geschlechtertrennung ist zwischenzeitlich von einem Verfassungsgericht und dem BVerwG anerkannt worden. Die Wahlordnung war Modell für Novellierungen und Erstfassungen in alten wie auch neuen Bundesländern. Ergänzt wird die Kommentierung zur Wahlordnung durch die im Anhang abgedruckten und kommentierten Wahlvorschriften des Mitbestimmungsgesetzes, die überarbeitet und auf die Regelungen der Wahlordnung bezogen wurden. Diese sind der ebenfalls im Deutschen Gemeindeverlag verlegten 5. Auflage der MBG-Kommentierung „Personalvertretungsrecht Schleswig-Holstein“ von Fuhrmann/Neumann/Thorenz/Witt entnommen. Absicht war, den Leserinnen und Lesern, bei denen es sich zumeist um Wahlvorstandsmitglieder handelt, alle Regelungen in einem Buch zur Verfügung zu stellen.