Hochspannungsmast-Entschädigung
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Bereits vor 30 Jahren hatten die großen Stromkonzerne und die beiden Landwirtschaftsverbände in Nordrhein- Westfalen Regelungen zur Entschädigung von Hochspannungsmasten (ab 110 kV) getroffen. Auf Drängen der Berufsverbände wurde nunmehr ein aktuelles Gutachten durch die Sachverständigen Dr. Heinz Peter Jennissen und Nico Wolbring erstellt. Die nordrhein-westfälische Strom- und Landwirtschaft hat sich auf dieser Grundlage auf neue Entschädigungssätze verständigt. Unmittelbar unter und neben dem Mast entsteht durch den Hochspannungsmast eine Ausfallfläche, die nicht mehr für die Produktion zur Verfügung steht. Zur Umfahrung des Mastes sind zahlreiche Fahr- und Wendemanöver notwendig. Daraus ergeben sich erhöhte Maschinen- und Personalkosten. Zusätzlich ist eine Fläche um den Mast herum durch die Umfahrung beeinträchtigt. Hier, auf der so genannten ertragsgeminderten Fläche, fallen ähnlich wie auf einem Vorgewende Betriebsmittel- und Ertragsverluste an. Auch wenn bereits daraus auf eine hohe Entschädigungsquote geschlossen werden kann, liegen die Dinge doch nicht ganz so einfach. Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Betriebsmittel sind teurer geworden, dafür werden aber weniger Arbeitskräfte pro ha eingesetzt. Diese gegenläufigen Entwicklungen haben die Autoren in dem Gutachten genau untersucht und dementsprechend neue Entschädigungstabellen entwickelt. Auch hat die hohe Wirtschaftlichkeit der Zuckerrüben seit der Reform der Zuckermarktordnung nachgelassen. Dafür sind neue Früchte, zum Beispiel Mais für Biogasanlagen, in die Fruchtfolgen aufgenommen worden. Die Gutachter haben sich deshalb zunächst am Rohertrag der Fläche orientiert, unabhängig davon, welche Früchte angebaut werden. Die Entschädigungstabellen decken die einzelnen Kulturen Zuckerrüben, Speisekartoffel, Silomais, Winterraps und Winterweizen in den unterschiedlichsten Anbauverhältnissen ab, ca. 80 % der Entschädigungsfälle. In einem eigenen Kapitel haben die Gutachter darüber hinaus verschiedene Fruchtfolgen verglichen. Je nach Mastgröße und Fruchtfolge haben sich die Entschädigungsbeträge verdoppelt oder sogar verdreifacht. Für das Gutachten wurden über 1 000 Luftbilder ausgewertet. Die unterschiedlichen Maststandorte im Feld und deren Stellung zur Arbeitsrichtung haben die Gutachter über statistische Berechnungen als gewichtete Ergebnisse in die Berechnungen der Entschädigungsbeträge einfließen lassen.
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Hochspannungsmast-Entschädigung, Heinz Peter Jennissen
- Jazyk
- Rok vydání
- 2010
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Hochspannungsmast-Entschädigung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Heinz Peter Jennissen
- Vydavatel
- HLBS-Verl.
- Rok vydání
- 2010
- ISBN10
- 3891873999
- ISBN13
- 9783891873991
- Kategorie
- Podnikání a ekonomie
- Anotace
- Bereits vor 30 Jahren hatten die großen Stromkonzerne und die beiden Landwirtschaftsverbände in Nordrhein- Westfalen Regelungen zur Entschädigung von Hochspannungsmasten (ab 110 kV) getroffen. Auf Drängen der Berufsverbände wurde nunmehr ein aktuelles Gutachten durch die Sachverständigen Dr. Heinz Peter Jennissen und Nico Wolbring erstellt. Die nordrhein-westfälische Strom- und Landwirtschaft hat sich auf dieser Grundlage auf neue Entschädigungssätze verständigt. Unmittelbar unter und neben dem Mast entsteht durch den Hochspannungsmast eine Ausfallfläche, die nicht mehr für die Produktion zur Verfügung steht. Zur Umfahrung des Mastes sind zahlreiche Fahr- und Wendemanöver notwendig. Daraus ergeben sich erhöhte Maschinen- und Personalkosten. Zusätzlich ist eine Fläche um den Mast herum durch die Umfahrung beeinträchtigt. Hier, auf der so genannten ertragsgeminderten Fläche, fallen ähnlich wie auf einem Vorgewende Betriebsmittel- und Ertragsverluste an. Auch wenn bereits daraus auf eine hohe Entschädigungsquote geschlossen werden kann, liegen die Dinge doch nicht ganz so einfach. Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Betriebsmittel sind teurer geworden, dafür werden aber weniger Arbeitskräfte pro ha eingesetzt. Diese gegenläufigen Entwicklungen haben die Autoren in dem Gutachten genau untersucht und dementsprechend neue Entschädigungstabellen entwickelt. Auch hat die hohe Wirtschaftlichkeit der Zuckerrüben seit der Reform der Zuckermarktordnung nachgelassen. Dafür sind neue Früchte, zum Beispiel Mais für Biogasanlagen, in die Fruchtfolgen aufgenommen worden. Die Gutachter haben sich deshalb zunächst am Rohertrag der Fläche orientiert, unabhängig davon, welche Früchte angebaut werden. Die Entschädigungstabellen decken die einzelnen Kulturen Zuckerrüben, Speisekartoffel, Silomais, Winterraps und Winterweizen in den unterschiedlichsten Anbauverhältnissen ab, ca. 80 % der Entschädigungsfälle. In einem eigenen Kapitel haben die Gutachter darüber hinaus verschiedene Fruchtfolgen verglichen. Je nach Mastgröße und Fruchtfolge haben sich die Entschädigungsbeträge verdoppelt oder sogar verdreifacht. Für das Gutachten wurden über 1 000 Luftbilder ausgewertet. Die unterschiedlichen Maststandorte im Feld und deren Stellung zur Arbeitsrichtung haben die Gutachter über statistische Berechnungen als gewichtete Ergebnisse in die Berechnungen der Entschädigungsbeträge einfließen lassen.