Die Auswirkungen des Wohn- und Eigentumsrechts in Bosnien-Herzegowina auf die Rückkehr der Minderheiten
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Gegenstand dieser Untersuchung ist ein brisantes zeitpolitisches Thema, dass sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen des Wohn- und Eigentumsrechts der Nachkriegszeit auf die Rückkehr von Minderheiten nach Bosnien und Herzegowina (BiH) befasst. Die besondere wissenschaftliche Bedeutung des vorliegenden Themas liegt darin, dass gerade die - nicht zuletzt aus dem komplizierten Staatsaufbau des Post-Dayton-BiH resultierende - verzweigte Wohn- und Eigentumslegislatur in BiH untersucht wird. Denn das junge Land Bosnien-Herzegowina hat insbesondere im 20. Jahrhundert einige gravierende politische und gesellschaftliche Veränderungen erfahren, die die Entwicklungen auf diesem Gebiet geprägt haben. Die Darstellung der wesentlichen Schritte bis zur heutigen Rechtslage ermöglicht ein besseres Verständnis des aktuell praktizierten Rechts. Im Einzelnen werden dabei die Zusammenhänge zwischen der verfassungs- und einfachrechtlichen Wohn- und Eigentumsschutzes auf den einzelnen staats- und verwaltungsrechtlichen Ebenen Bosnien-Herzegowinas auf der einen Seite, und der historischen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Minderheitenschutzes auf der anderen Seite beleuchtet. Nach gewaltsamen ethnopolitischen Konflikten gilt die Rückkehr von Minderheiten als der Maßstab für einen erfolgreichen Friedensprozess der jeweiligen Nachkriegsgesellschaft. Speziell für den Bereich der Wohn- und Eigentumsrestitution kann aus heutiger Sicht festgestellt werden, dass sie - nach Überwindung der erheblichen Startschwierigkeiten - einen Erfolg darstellt, der weltweit seinesgleichen sucht. Der Restitutionsprozess gilt heute als erfolgreich abgeschlossen, so dass alle vertriebenen und geflüchteten Minderheitenangehörige ihre Vorkriegswohnungen und -häuser zurückerhalten konnten. Leider spiegelt sich die erfolgreiche Wohn- und Eigentumsrestitution in Bosnien-Herzegowina nicht auf den Prozess der Minderheitenrückkehr wieder. Zwar war das stetige Wachstum entsprechender Zahlen der in ihre Heimat zurückkehrenden Minderheiten zumindest mittelbare Folge der immer besseren Implementierung der neuen Wohn- und Eigentumsgesetze in den einzelnen Staats- und Verwaltungseinheiten Bosnien-Herzegowinas. Dennoch muss hinsichtlich der tatsächlichen Minderheitenrückkehr betont werden, dass bei weiten nicht die Ergebnisse erzielt werden konnten, die sich die internationale Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt hatte, um die ethnischen Vertreibungen zumindest teilweise rückgängig zu machen und den multiethnischen und multikulturellen (Vorkriegs-) Charakter Bosnien-Herzegowinas wiederherzustellen. Schließlich wird vorliegend der Erfolg des mit dem Dayton-Abkommen gestarteten Experiments der internationalen Staatengemeinschaft, mit der ausdrücklichen Regelung des Rechts auf Wohn- und Eigentumsrestitution von Flüchtlingen und Vertriebenen in einem Friedensvertrag eine durch ethnopolitischen Gewaltkonflikt zerstörte multiethnische Gesellschaft wiederaufleben zu lassen, bewertet. weitere Schlagworte: Konstitutive Völker, Rechtswissenschaften