Die unzumutbare Belästigung nach der UWG-Novelle 2008 und dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
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Das Lauterkeitsrecht ist im Fluss. Nach der grundlegenden UWG Novelle im Jahr 2004, im Zuge derer die Fallgruppen der unzumutbaren Belästigungen mit § 7 UWG erstmals eine ausführliche gesetzliche Regelung erfahren haben, ist das UWG bereits Ende 2008 erneut novelliert worden. Dadurch hat auch der Tatbestand der unzumutbaren Belästigungen gravierende Änderungen erfahren. Im August 2009 ist das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft getreten, welches weitere gesetzliche Änderungen zur Telefonwerbung als zentraler Fallgruppe des § 7 UWG mit sich gebracht hat. Im Spiegel dieser Gesetzesänderungen werden der neue Tatbestand der unzumutbaren Belästigungen und seine Stellung im Gefüge des UWG umfassend untersucht und kritisch bewertet. Dabei werden auch die zu erwartenden Auswirkungen der erfolgten Änderungen für die Praxis dargestellt.