Die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nach IFRS und HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
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Einst als innovativ titulierte derivative Finanzinstrumente gehören heutzutage zum üblichen Handwerkszeug finanzwirtschaftlich versierter Unternehmen innerhalb und außerhalb des Kreditgewerbes. Das weltweit seit Mitte der achtziger Jahre zu beobachtende Wachstum dieser Instrumente setzte sich auch in den neunziger Jahren unvermindert fort. Auch in den letzten Jahren wurde der Einsatz von Derivaten bei Unternehmen weiter ausgebaut. Neben einfachen derivativen Finanzinstrumenten kommen zunehmend komplexe Produkte auf den Markt. In diesem Zusammenhang haben auch die strukturierten Finanzinstrumente, welche aus einem nicht-derivativen Basisvertrag und mindestens einem derivativen Finanzinstrument bestehen, an Zuwachs gewonnen. Diese strukturierten Produkte werden auf die Bedürfnisse von Kunden bzw. des Marktes maßgeschneidert und erlauben es, konkrete Markterwartungen umzusetzen und damit - durch die Übernahme zusätzlicher Risiken - höhere Erträge zu erzielen. Die Skepsis der Öffentlichkeit gegenüber dem Einsatz von Derivaten ist erheblich. Oft werden diese nur als spekulative Instrumente mit hohem Risikopotenzial angesehen, obwohl Unternehmen sich mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten auch z. B. gegen Währungs-, Zins- oder Rohstoffpreisrisiken absichern können. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhöhtes Informationsbedürfnis der verschiedenen Interessengruppen hinsichtlich der Risiken, die aus den Derivaten resultieren. Der Jahresabschluss ist dabei ein wichtiges Informationsinstrument, um einen Einblick in die Risiken und Chancen aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente des Unternehmens zu gewinnen. Entscheidend dabei ist, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt. Während die IFRS umfangreiche Bilanzierungsregeln für freistehende und eingebettete derivative Finanzinstrumente sowie für Sicherungsbeziehungen enthalten, bestanden bislang keine expliziten Vorschriften nach dem HGB. Lediglich zur Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente hat das IDW im September 2008 eine Stellungnahme verabschiedet, worin die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für strukturierte Finanzinstrumente, die enthaltenen Risiken und gegebenenfalls die Chancen berücksichtigen sollen. Durch das am 29.05.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wird zukünftig die Zulässigkeit und die Vorgehensweise bei der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen explizit im HGB geregelt. Allerdings waren die Zusammenfassung von Geschäften zu einer Bewertungseinheit und die Anwendung der sogenannten „kompensatorischen Bewertung“ auch bereits vor Verabschiedung des BilMoG für die Handelsbilanz anerkannt. Es fehlte lediglich an einer expliziten gesetzlichen Regelung. Dies führte zu einem heterogenen Bild hinsichtlich der konkreten Bedingungen, welche zur Bildung einer Bewertungseinheit berechtigen sowie auch bei der praktischen Umsetzung. Aus diesem Grund ist es das Ziel des § 254 HGB die bislang als GoB eingestufte bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten gesetzlich zu verankern, ohne dabei Veränderungen in der Bilanzierungspraxis herbeizuführen. In diesem Buch werden - nach einer Erläuterung der Grundlagen - jeweils die Vorschriften zu freistehenden und eingebetteten Derivaten sowie zu Sicherungsbeziehungen nach IFRS und nach HGB beschrieben. Dabei werden explizit die Angaben im Anhang nach IFRS 7 sowie nach HGB dargestellt.