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Das anwendbare Bilanzrecht für die doppelansässige Europäische Privatgesellschaft zwischen Unions- und Internationalem Privatrecht

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Während der Gegenstand der Untersuchung am Beispiel der „Deutschen Limited“ bereits diskutiert wird, stellt sich die Frage bei einer supranationalen Gesellschaft erstmalig. Die bislang bestehenden europäischen Gesellschaftsformen lassen die Sitzaufspaltung über die Grenze nicht zu. Der von Kommission und Europäischem Parlament vorgelegte Entwurf einer SPE-VO enthält bei näherer Betrachtung keine hinreichend klaren Vorgaben. Zunächst werden die für den Untersuchungsgegenstand relevanten allgemeinen Maßgaben von IPR, Unionsrecht und Bilanzrecht sowie die bestehenden Vorgaben der SPE-VO selbst dargestellt. Unter Berücksichtigung dieser Grundlagen geht der Verfasser im Hauptteil der Untersuchung der Frage nach, welches mitgliedstaatliche Bilanzrecht jedenfalls und welches unter Umständen zusätzlich auf die doppelansässige SPE anwendbar ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich Rechnungslegung, Prüfung und Publizität einer doppelansässigen SPE nach dem Recht ihres Registersitzstaates richten. Im Geschäftssitzstaat sind die Rechnungslegungsunterlagen jedoch zusätzlich nach dessen Recht zu publizieren. Nur dieses Resultat erscheint primär- und sekundärrechtlich vertretbar.

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2011

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