Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Spannungsfeld von konsensualer Konfliktlösung und rechtlicher Zulässigkeit
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Die Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit deutscher Gerichte befindet sich bisher im Spannungsfeld von konsensualer Konfliktlösung und rechtlicher Zulässigkeit. Nach Auswertung der bisherigen positiven Ergebnisse der in dieser Arbeit untersuchten Pilotprojekte stellt die gerichtsnahe Mediation eine sinnvolle Alternative und Ergänzung zum klassischen Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar, ohne dieses ersetzen zu können und wollen. Nach Abwägung der Chancen und Risiken der Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit lässt sich feststellen, dass die ihr immanenten rechtlichen Probleme bzw. Risiken durch eine konsequente Sicherung der Qualitätsstandards und klarstellende, eindeutige gesetzliche Regelungen einzudämmen sind. Die Erkenntnisse aus den untersuchten Modellprojekten belegen, dass auch nach Rechtshängigkeit der Bedarf an Mediation vorhanden ist und dass sich trotz hoher Eskalationsstufe die gerichtsinterne Mediation bewähren kann. Es zeigt sich nach diesen Erkenntnissen auch, dass von der gerichtsnahen Mediation die Chance ausgehen kann, die Interessen aller Verfahrensbetroffenen zu befriedigen. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Arbeit empfiehlt es sich jedenfalls, gerichtsinterne Mediation an Verwaltungsgerichten als dauerhaftes Angebot in die Verwaltungs-gerichtsbarkeit aufzunehmen. Für die dauerhafte Einführung eines (rechtlich zulässigen) Mediationsangebots an deutschen Verwaltungsgerichten besteht allerdings noch erheblicher rechtlicher Handlungsbedarf.