Der öffentliche Grund und seine Benützung
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Der öffentliche Grund umfasst verschiedene Formen von Fahr-, Geh- und Verweilflächen, wie Strassen und Plätze, Fusswege, Grünanlagen etc., mit teils unterschiedlicher Zweckbestimmung. Ebenso vielfältig sind die Nutzungsverhältnisse daran: Über den schlichten Gemeingebrauch als Verkehrsfläche hinaus wird öffentlicher Grund auch zu ideellen, politischen und kommerziellen Zwecken in Anspruch genommen (z. B. zum Verteilen von Flugblättern, Sammeln von Unterschriften, Aufstellen von Ständen, für Demonstrationen, Marktveranstaltungen, Plakatwerbung, zum Stationieren von Taxis, Verlegen von Leitungen). Das vorliegende Werk stellt die massgeblichen Grundlagen des öffentlichen Sachenrechts, des Strassenverkehrs- und Strassenbenützungsrechts sowie weiterer einschlägiger Rechtsgebiete auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden einlässlich dar und leuchtet die Tragweite der Grundrechte bei der Benützung öffentlichen Grundes aus. Dabei wird die reichhaltige bundesgerichtliche Rechtsprechung einschliesslich vieler unveröffentlichter Entscheide umfassend aufgearbeitet und praxisnah erschlossen.