Treuerabatte und Rabatte mit Treuewirkung als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Art. 102 AEUV
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Der Autor behandelt die Problematik, wann marktbeherrschenden Unternehmen die Gewährung von mengengebundenen Rabatten nach Art. 102 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten ist und welche Kriterien für die Beurteilung maßgeblich sind. Der Fokus der Untersuchung liegt auf den sog. rückwirkenden Rabatten, die in der bisherigen europäischen Rechtsprechung unter den Begriff der „Treuerabatte und Rabatte mit Treuewirkung“ behandelt wurden. Im Zuge dessen wird die Entwicklung der Rechtsprechung skizziert und kritisch analysiert. Gegenübergestellt wird die rechtliche Behandlung der besagten Rabatte im amerikanischen Antitrust Law unter § 2 des Sherman Acts. Der Verfasser untersucht eine Reihe von verschiedenen Aspekten, die zu einer abweichenden rechtlichen und ökonomischen Würdigung von rückwirkenden Rabatten im Europäischen Kartellrecht und im Antitrust Law führen. Vor dem Hintergrund der Prioritätsmitteilung der Kommission zur Behandlung von Behinderungsmissbräuchen wird die Frage aufgeworfen, ob sich die amerikanischen Grundsätze ganz oder teilweise auf das Europäische Kartellrecht übertragen lassen und inwieweit sich diese Ansätze in der neuen Entscheidungspraxis der Kommission und der Unionsgerichte widerspiegeln. Hierzu werden die Kommissionsentscheidungen Prokent-Tomra und Intel sowie das British Airways-Urteil des EuGH eingehend untersucht. Der Verfasser schlägt einen eigenen Ansatz vor, unter welchen Gesichtspunkten die Wettbewerbskonformität der besagten Rabatte zukünftig behandelt werden sollte und distanziert sich deutlich von der Anwendung eines Preis-Kosten-Tests nach amerikanischem Vorbild. Abschließend wird eine Prognose abgegeben, welche Auswirkung die Reformbestrebungen der Kommission bei der Beurteilung von „Treuerabatten und Rabatten mit Treuewirkung“ marktbeherrschender Unternehmen auf die europäische und einzelstaatliche Entscheidungspraxis voraussichtlich haben wird.