Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit
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Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 hat der Gesetzgeber die Mediation durch einen als Mediator ausgebildeten und in der Sache nicht entscheidungsbefugten Richter – den sogenannten Güterichter – während des gerichtlichen Verfahrens eingeführt. Die Verfasserin geht der Frage nach, in welchen Fällen dieses Konfliktbehandlungsinstrument in einem sozialgerichtlichen Verfahren geeignet ist und analysiert seine Bedingungen und Möglichkeiten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Entwicklung von Verweisungskriterien, mit deren Hilfe die Mediationseignung einer Klage geprüft werden kann. Grundlage hierfür ist eine Konflikttheorie, die es erlaubt, das Phänomen Konflikt umfassend zu betrachten. In die Analyse fließen auch die gegenwärtigen Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung ein, die die Verfasserin im Rahmen der Evaluation des Modellprojekts „Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit“ in Bayern erarbeitet hat und das vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht wissenschaftlich begleitet worden ist.