Stiftungszweck und Gemeinwohlgefährdung
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Das deutsche Stiftungswesen wächst: Seit dem Jahr 1990 hat sich die Anzahl der Stiftungen in Deutschland bis zum Ende des Jahres 2006 auf 17.001 beinahe verdreifacht.1 Diese Zahl beinhaltet alle Stiftungsformen. Die Bezeichnung einer Organisation als „Stiftung“ sagt nämlich nichts über deren Rechtscharakter aus.2 Allen Stiftungsformen ist das zweckgewidmete Vermögen gemein.3 In dieser Arbeit steht die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Gesetzbuches im Vordergrund. Diese wird auch als das „Leitbild“ der Stiftungen in Deutschland bezeichnet.4 Das oben beschriebene Wachsen des Stiftungswesens hat mehrere Gründe: In Deutschland stehen derzeit aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwunges der Nachkriegszeit beträchtliche Vermögen – jährlich etwa 250 Milliarden Euro – zum Vererben an.5 Gleichzeitig haben viele Menschen den Wunsch, mit einer Stiftung etwas Bleibendes und Unvergängliches zu schaffen und über den eigenen Tod hinaus fortzuwirken.6 Weiterhin wird die Errichtung einer Stiftung für die Regelung der Unternehmensnachfolge - in Deutschland stehen ca. 700.000 mittelständische Unternehmen vor Problemen bei der Nachfolgeregelung7 - als ein Weg zur Lösung dieses Problems vorgeschlagen.8 Außerdem wird die Errichtung einer Stiftung in der Literatur als Mittel zur Verhinderung von Mitbestimmung im Unternehmen nahe gelegt.9