Eingliederungsrecht der Invalidenversicherung
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Die Gesamtdarstellung des Eingliederungsrechts der IV beginnt mit allgemeinen Ausführungen insbesondere zu den versicherungsmässigen Voraussetzungen, der Invalidität, der Verhältnismässigkeit und der Schadenminderung. Sie untersucht sodann alle der - nicht nur beruflichen - Eingliederung dienenden Instrumente: Früherfassung, medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, Frühintervention, Integrationsmassnahmen, Massnahmen beruflicher Art (Berufsberatung; erstmalige berufliche Ausbildung und Umschulung; Arbeitsvermittlung und Einarbeitungszuschuss; Kapitalhilfe), Taggelder und Entschädigung für Betreuungskosten, Vergütung von Reisekosten sowie Haftung für das Eingliederungsrisiko. Sie enthält auch Bemerkungen zur Koordination namentlich mit Leistungen anderer Versicherungszweige. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts, welcher auch zahlreiche Beispiele entnommen sind, wird umfassend verarbeitet und kritisch beleuchtet. Hilfreiche Querverweise erleichtern die Navigation im fein gegliederten Werk.