Die Registerpublizität im deutschen und im russischen Unternehmensrecht
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Die vertrauenswürdige Auskunft des deutschen Handelsregisters (auch: des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters) ist für die Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs von unschätzbarem Wert. Täglich wird hiervon bundesweit und aus dem Ausland in tausenden Fällen „problemlos“ Gebrauch gemacht. Der Schlüssel hierfür ist das Prinzip der materiellen Registerpublizität. Auch im russischen Recht ist von einer Publizität der Unternehmensregister die Rede. Indes bezweifeln Stimmen in der Literatur ihr tatsächliches Vorliegen. Gongalo meint, dass schon in Ermangelung einer fundierten Auseinandersetzung mit dieser Materie eine funktionierende Registergesetzgebung in Russland bislang nicht gelungen sei. Kann man sich also auf die Informationen aus russischen Unternehmensregistern in entsprechender Weise verlassen? Die Arbeit stellt das deutsche und russische materielle Unternehmensregisterrecht einander gegenüber. Einem kurzen Blick in die Vergangenheit folgt eine ausführliche Darstellung und Analyse des aktuellen Rechts beider Rechtsordnungen. Die Auswirkungen des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) v. 10.11.2006 werden berücksichtigt.