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Minderheitenschutz der Roma in der Europäischen Union

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Die Situation der Roma zählt derzeit europaweit zu den größten menschenrechtlichen Herausforderungen. Dementsprechend sind die Roma zunehmend in das Blickfeld der Europäischen Union gerückt. Spätestens seit der europarechtswidrigen Massenausweisung von Roma 2010 in Frankreich stellt sich für die EU mit aller Schärfe die Frage nach dem eigenen Verhältnis zu ihrer größten Minderheit: Wie lassen sich gesellschaftliche Strukturen handhaben, die bestimmte Minderheiten faktisch benachteiligen? Welche Möglichkeiten bieten der Vertrag von Lissabon und die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie und vor allem, welche Weiterentwicklungen sind rechtlich möglich? Nach einem allgemeinen Überblick der völkerrechtlichen Minderheitenschutzstandards der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarates sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beschäftigt sich die Arbeit vertieft mit der Definition einer (nationalen) Minderheit. Die Analyse zeigt, dass die Verweigerung, die Roma als solche anzuerkennen, einer juristischen Betrachtung nicht standhält. Die Arbeit bietet anschließend eine umfassende Darstellung der Initiativen der EU im Hinblick auf die Situation der Roma. Sodann erfolgt eine eingehende Betrachtung des EU-Vertragsregelungswerks und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf Minderheiten, Diskriminierungsschutz und positive Maßnahmen. Mittlerweile hat das Thema eine neue Dynamik erfahren. Im Juni 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der EU einen „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma“ verabschiedet.

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