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Die Erstreckung von Wettbewerbsverboten auf nahestehende Dritte

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Ein Näheverhältnis zwischen zwei Personen begründet häufig die Gefahr, dass man es mit der Rechtstreue nicht mehr so genau nimmt. Die Untersuchung beschäftigt sich mit einem Teilbereich dieser Problematik. Es kommt häufig vor, dass Wettbewerbsverbote durch das Vorschieben eines Strohmanns umgangen werden, bei dem es sich oftmals um einen nahen Verwandten oder engen Freund handelt. Problematisch sind auch die Fälle, in denen unter Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot in einem Unternehmen eines Nahestehenden „ausgeholfen“ wird. Hier stellt sich die Frage, ob der durch das Wettbewerbsverbot Begünstigte auch Ansprüche gegen den Nahestehenden geltend machen, insbesondere dem Nahestehenden die konkurrierende Tätigkeit untersagen kann. Die Untersuchung richtet sich dabei vornehmlich auf Ansprüche aus dem Lerkeitsrecht. Nach einer Erörterung von Ansprüchen wegen eines möglichen Verleitens zum Vertragsbruch, wird die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflichthaftung ausführlich beschrieben. Durch dieses recht neue Rechtsinstitut wird die Haftung für mittelbare Wettbewerbsverstöße auf eine neue dogmatische Grundlage gestellt. Im Rahmen der Untersuchung wird auf zahlreiche noch offene Fragen bei der Anwendung dieses neuen Ansatzes eingegangen. Weiter werden Störerhaftung, Teilnahmehaftung und deliktsrechtliche Ansprüche behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt der Erörterungen liegt im Bereich der Rechtsfolgen. Hier wird die Frage beantwortet, ob aufgrund der Mitwirkung an der Verletzung des Wettbewerbsverbots tatsächlich dem Nahestehenden als Rechtsfolge die eigene konkurrierende Tätigkeit untersagt werden kann. Gegenstand der Studie sind dabei insbesondere der Beseitigungsanspruch, der Schadensersatzanspruch und der Gefahrbeseitigungsanspruch. Abschließend wird die Möglichkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes untersucht.

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2011

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