Objekte der Insolvenz
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Mit dieser Studie sollen die Grundzüge einer Systematik der Bestandteile der Insolvenzmasse (Objekte der Insolvenz) im Unionsrecht herausgearbeitet werden. Ausgangsbasis der Untersuchung, ob es ein europarechtliches System der Objekte der Insolvenz und damit eine kohärente Basis eines gemeinsamen Sachenrechts gibt, ist die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO), nicht zuletzt deshalb, weil sie sich auf einen besonders umfangreichen Katalog der Objekte der Insolvenz, also de facto auf Rechtsinstitute des nicht vereinheitlichten Sachenrechts, stützt. Darüber hinaus wird untersucht, ob und inwiefern andere Rechtsakte des Unionsrechts das System der Objekte der Insolvenz möglicherweise mitgestalten. Die Autorin schlägt dabei die Anwendung eines revidierten Konzepts der Verhältnismäßigkeit auf Rechtssetzungsakte der EU vor. Dieses Konzept stellt auf die rechtstechnische und rechtsdogmatische Qualität und damit auf die Klarheit, Kohärenz und Vollständigkeit einer etwaigen Systematik der Objekte der Insolvenz im Unionsrecht ab. Ihrer Ansicht nach kann nur ein in diesem Sinne verhältnismäßiger Rechtsakt eine einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherstellen und einen positiven Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarktes leisten, der über die Verwirklichung des punktuellen politischen Ziels des Rechtsaktes hinausgeht. Die EuInsVo und die anderen Rechtsakte des Unionsrechts werden dementsprechend in sprachlicher, systematischer und dogmatischer Hinsicht analysiert. Die Verfasserin zeigt auf, dass die Regelungstechnik und die Rechtsdogmatik der EuInsVO nicht den Ansprüchen an eine inhaltlich qualitativ gute Neuregelung im Sinne der Verhältnismäßigkeit genügen. Infolgedessen kann die EuInsVO ihre Ziele nicht vollständig verwirklichen. Auch die Analyse der anderen untersuchten Rechtsakte führt zu einem ähnlichen Ergebnis. Unbeschadet dessen lässt sich jedoch feststellen, dass die - wenn auch unvollständige - Systematik des gemeinsamen Sachenrechts in den untersuchten Rechtsakten überwiegend kohärent ist. Im Anschluss an die Untersuchung und Bewertung einer Systematik der Objekte der Insolvenz in der EuInsVO sowie im Unionsrecht im Allgemeinen unterbreitet das Werk einen Vorschlag für eine Revision der Systematik der EuInsVO und für eine umfassende Angleichung des Rechts der Kreditsicherheiten.