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Der Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte bei Abschluss eines Vertrages

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Die zunehmende Kooperation staatlicher Stellen und privater Investoren eröffnet neben Chancen auch strafrechtliche Risiken. Insbesondere seit der Ausweitung der Bestechungsdelikte (§§ 331 ff. StGB) durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz ist die Abgrenzung strafbarer Korruption von erwünschter Kooperation schwierig. Seitdem kann auch das Handeln eines Amtsträgers, der im Rahmen seiner Dienstausübung einen Vorteil für den Dienstherren aushandelt, den Tatbestand der Bestechungsdelikte erfüllen. Die Diskrepanz einer politisch erwünschten, allerdings möglicherweise strafbaren Kooperation und die wachsende Zahl derartiger Vertragsschlüsse erhöhen die Brisanz der Entscheidung, wann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt. Die Verfasserin erörtert die Merkmale des strafrechtlichen Vorteilsbegriffes und untersucht, ob und unter welchen Umständen die vertragliche Leistung eines Austauschvertrages oder der Vertragsschluss selbst einen Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte darstellt.

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