Auswirkung einer Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS auf das Bilanzrating
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Die Dissertation behandelt eine Problemstellung aus dem Bereich der von Kreditinstituten durchgeführten Bonitätsanalyse. Hierfür kommen Ratingverfahren zum Einsatz, die die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites anhand einer Kombination aus quantitativer (Bilanzrating) und qualitativer Analyse ermitteln. Derzeit werden IFRS- und BilMoG-Abschlüsse mithilfe von Bilanzratingsystemen analysiert, die auf historischen HGB-Daten basieren. Als Folge davon kommt es zu einem systematischen Analysefehler. In diesem Zusammenhang wird die Forschungsfrage untersucht, ob und ggf. welchen Einfluss eine Umstellung der Rechnungslegung von HGB a. F. auf IFRS auf das Bilanzrating hat. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse, ob sich aus diesen Erkenntnissen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Auswirkungen der BilMoG-Umstellung auf das Bilanzrating ableiten lassen. Die Untersuchung zeigt, dass die unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten, langfristigen Fertigungsaufträgen, Leasingverhältnissen, Sicherungsbeziehungen (hedge accounting) und Pensionsrückstellungen zu wesentlichen quantitativen Umstellungseffekten führen und die ratingrelevanten Kennzahlen teilweise stark beeinflussen. Mittels zweier empirischer Analysen der Umstellungsabschlüsse von sechzehn DAX30-Konzernen und der HGB- und IFRS-Einzelabschlüsse von acht mittelständischen Unternehmen werden zuvor abgeleitete Hypothesen zur Auswirkung einer IFRS-Umstellung auf das Bilanzrating überprüft. Im Anschluss an die empirischen Analysen wird der Frage nachgegangen, wie einzelne Bilanzierungssachverhalte, die für einen wesentlichen Teil der quantitativen Umstellungseffekte verantwortlich sind, das Bilanzrating beeinflussen. Mithilfe eines Modellunternehmens werden die Auswirkungen der Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten, langfristigen Fertigungsaufträgen, Leasingverhältnissen, Sicherungsbeziehungen (hedge accounting) und Pensionsrückstellungen auf das Bilanzrating der Sparkassen isoliert betrachtet. Es gelingt der Nachweis, dass das Bilanzrating bei isolierter Betrachtung von Maßnahmen aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, fair value hedging und Langfristfertigung durch die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS positiv beeinflusst wird. Dagegen führen Maßnahmen aus den Bereichen Leasing (beim Leasingnehmer) und Pensionsrückstellungen zu einer negativen Beeinflussung des Bilanzratings. Für den Umgang mit den auftretenden Effekten werden Analyseempfehlungen für Kreditinstitute erarbeitet. Sie stellen die Grundlage für ein begründetes overruling dar, um die dargestellten Auswirkungen der IFRS-Umstellung bei den genannten Bilanzierungssachverhalten im Rahmen der Bonitätsanalyse zu berücksichtigen. Die Empfehlungen orientieren sich einerseits an dem mit dem Prinzip des Gläubigerschutzes verbundenen Rechnungszweck der Rechenschaft und andererseits am Rechnungszweck der Entscheidungsunterstützung. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen über die Auswirkungen der IFRS-Umstellung auf das Bilanzrating können schließlich aufgrund der Tatsache, dass durch die BilMoG-Umstellung eine Annäherung des Handelsrechts an die IFRS erfolgt, Rückschlüsse gezogen werden, wie das Bilanzrating durch eine Umstellung der Rechnungslegung vom altem auf das neue Handelsrecht beeinflusst wird.