Adhäsionsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen
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Das Wirtschaftsstrafrecht ist in den letzten Jahren durch viele aufsehenerregende Verfahren mit sehr hohen Schadenspositionen immer mehr in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Ausgehend von den konkreten Vorkommnissen im sogenannten „Hamburger Falk-Prozess“ untersucht der Verfasser, ob das Adhäsionsverfahren, in welchem Geschädigte bereits im Strafverfahren vermögensrechtliche Ansprüche aus der Straftat geltend machen können, auch für Wirtschaftsstrafverfahren geeignet ist. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Haftungsproblematik des beigeordneten Verteidigers. Daneben behandelt der Verfasser Probleme rund um die fehlende Möglichkeit der Streitverkündung, der Rechtswegverkürzung beim Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer, zivil- und vollstreckungsrechtliche Fragestellungen sowie den Nemo-tenetur Grundsatz und den möglichen Prozessbetrug durch den Beschuldigten. Der Verfasser gibt dem Leser schließlich eine auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Adhäsionsantrag eingehende Lösung der Problematik nach geltendem Recht an die Hand und macht einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung.