Persönlichkeitsrechte im Social Web – verlorene Grundrechte?
Autoři
Více o knize
Im Zeitalter des Social Web erfreuen sich Internet-Bewertungsportale großer Beliebtheit. Jedoch ist der Persönlichkeitsschutz schwach ausgeprägt. Personenbezogene Bewertungsforen bieten zwar die Möglichkeit, sich über Qualität und Kompetenz von betroffenen Berufsgruppen zu äußern und schaffen damit Transparenz. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass Bewertungsforen anonym geführt, Toleranz- und Achtungsgebote oft außen vorgelassen werden. Manipulation und Missbrauch können mangels strenger Authentifizierungsprozesse nicht ausgeschlossen werden. Das Internet vergisst nicht, die Öffentlichkeit ist eine weltweite. Rechtlich bestehen keine dem Presserecht vergleichbaren Möglichkeiten wie ein Widerruf oder ein Gegendarstellungsanspruch, sich gegen schlechte Bewertungen zu wehren. Betroffene können lediglich etwaige Löschungs- und Beseitigungsansprüche über die §§ 823 I, 1004 I BGB in Verbindung mit Art. 2 I 1, Art. 1 I GG geltend machen. Die Autorin beschäftigt sich am Beispiel der personenbezogenen Bewertungsportale Spickmich und MeinProf mit dem materiell-rechtlichen Konflikt zwischen den Kommunikationsfreiheiten und den Persönlichkeitsrechten, welcher aufgrund der Möglichkeit des anonymen Bewertens auf personenbezogenen Beurteilungsforen im Social Web entsteht. Die bis dato erfolgte gerichtliche Abwägung der widerstreitenden Interessen, nämlich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I 1 GG und der Persönlichkeitsrechte aus Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 I GG, ist kritikwürdig und wirft einige verfassungsrechtliche Fragen auf. Für die betroffenen Berufsgruppen Professor und Lehrer muss eine Dreiecksabwägung stattfinden. Zusätzlich müssen die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre aus Art. 5 III 1 GG und der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag aus Art. 7 I GG berücksichtigt werden, was mitunter zu einer Stärkung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Berufsgruppen führt. Ein Rechtsvergleich mit der französischen Rechtsprechung zum Lehrerbewertungsportal note2be zeigt die Unterschiede hinsichtlich der Abwägung von Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit in Frankreich und Deutschland auf. Die Autorin beschäftigt sich weiterhin mit der vom BGH und dem Bundesgerichtshof entwickelten Sphärentheorie und wirft die Frage auf, inwieweit diese den Besonderheiten der Netzkommunikation noch gerecht wird und ob sie ein Auslaufmodell darstellt, weil die Bereiche der Sozial- oder Öffentlichkeitssphäre und der Privatsphäre verschwimmen und es ein Nebeneinander von Privatheit und Öffentlichkeit im Internet nicht gibt.